§ 1 Allgemeines
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Kamera-Spezialwerkstatt, Herr Ralf Hügle, Taubenstraße 6, 06847 Dessau (im Folgenden: Kamera-Spezialwerkstatt genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. - Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. - Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Bei der Beauftragung über diese Internetseite besteht der Buchungsvorgang aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt lädt sich der Kunde das Reparaturformular herunter. Im zweiten Schritt füllt er dieses vollständig aus. Hierbei hat der Kunde die Möglichkeit, die Reparatur ohne Kostenvoranschlag ausführen zu lassen, einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag zu fordern oder ein Limit für die Reparatur festzulegen. Im dritten Schritt sendet er das ausgefüllte Formular zusammen mit dem zu reparierenden Gerät an Kamera-Spezialwerkstatt. Mit der Absendung des Formulars erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Kamera-Spezialwerkstatt ist berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Tagen nach Eingang der Beauftragung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme als viertem Schritt kommt ein Vertrag zwischen Kamera-Spezialwerkstatt und dem Kunden zustande.
Eine Speicherung des Vertragstextes findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Allgemein
Kamera-Spezialwerkstatt bietet seinen Kunden Leistungen rund um die Reparatur und Pflege von Kamera-Equipment. - Leistungserbringung
Kamera-Spezialwerkstatt ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. - Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der der Kamera-Spezialwerkstatt zur Reparatur bzw. Pflege übersandten Gegenständen in Verzug, ist die Kamera-Spezialwerkstatt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Die Kamera-Spezialwerkstatt ist nicht zur Verwahrung der ihr zur Pflege bzw. Reparatur übersandten Gegenstände verpflichtet, soweit sich der Kunde in Annahmeverzug befindet. Der Kunde hat die Gegenstände dann unverzüglich auf eigene Kosten bei der Kamera-Spezialwerkstatt abzuholen. Spätestens nach Ablauf eins Jahres ab Eintritt des Annahmeverzuges wird die Kamera-Spezialwerkstatt nicht abgeholte Gegenstände kostenpflichtig vernichten. - Rückversand der ausgebauten Teile
Der Rückversand der Teile durch die Kamera-Spezialwerkstatt erfolgt nur, wenn der Kunde mit Erteilung des Auftrags ausdrücklich erklärt hat, dass er die ausgebauten Teile zurückgesendet bekommen möchte. Ausgebaute Teile sind alle Teile, die durch den Kunden an die Kamera-Spezialwerkstatt im Zuge des konkreten Auftragsverhältnisses zugesandt wurden. - Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erbringt Kamera-Spezialwerkstatt die Leistung innerhalb von 14 Tagen. Soweit für die Reparatur Ersatzsteile erforderlich sind, die nicht bei Kamera-Spezialwerksatt vorhanden sind, verlängert sich diese Leistungszeit um die Lieferfrist des Ersatzteillieferanten. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.
§ 3 Zahlung
- Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. - Zahlung
Die vereinbarte Vergütung ist per Rechnung durch den Kunden zahlbar. Die Kosten der Rücksendung sind ebenfalls per Rechnung zahlbar. Bei Selbstabholung bei Kamera-Spezialwerkstatt erfolgt die Zahlung sofort in bar. Wird auf Wunsch des Kunden die Rücksendung der Kamera durch Kamera-Spezialwerkstatt selbst ausgeführt, berechnet Kamera-Spezialwerkstatt hierfür pro gefahrenen Kilometer zum Wohnsitz bzw. zur Lieferanschrift des Kunden je 0,60 €. Die Rückfahrt wird dem Kunden nicht berechnet. - Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Kamera-Spezialwerkstatt eingeht. Im Falle des Verzuges wird Kamera-Spezialwerkstatt bei anhaltender Nichtzahlung nach einer Mahnung die Zahlungsbeitreibung durch ein Inkasso-Unternehmen durchführen lassen. Hierdurch entstehen nicht unerhebliche Mehrkosten. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Kamera-Spezialwerkstatt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. - Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.
§ 4 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( Karl Hügle, Taubenstraße 6, 06847 Dessau, Telefon: 0340/8591122, Fax: 03222/2452265, E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Kamera-Spezialwerkstatt die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Kamera-Spezialwerkstatt verlieren.
§ 5 Verantwortlichkeit des Kunden
- Inhalt des Kundenauftrags
Für Inhalt und Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen bei einem Kundenauftrag ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. - Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen sowie der auf der Kamera befindlichen Daten ist der Kunde mitverantwortlich. Kamera-Spezialwerkstatt kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen des Kunden verantwortlich gemacht werden, da Kamera-Spezialwerkstatt keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt. - Kommentarfunktion
Der Kunde kann auf der Seite von Kamera-Spezialwerkstatt Kommnentare verfassen. Kamera-Spezialwerkstatt behält sich jedoch vor, ohne Angaben von Gründen, Kommentare zu löschen. Hierunter fallen insbesondere Kommentare, die gegen die guten Sitten verstoßen.
§ 6 Versand
- Allgemein
Versendet Kamera-Spezialwerkstatt auf Verlangen des Kunden das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Kamera-Spezialwerkstatt das Werk der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Die Rücksendung erfolgt als versichertes Paket. Innerhalb Deutschlands auf Rechnung, innerhalb der sonstigen EU auf Vorkasse. Auf Wunsch des Kunden kann die Rücksendung per Nachnahme vereinbart werden. - Versicherungshöhe
Jedes Paket ist bis zu einer Höhe von 500 € versichert. Sollte der Kunde eine höhere Versicherungssumme wünschen, muss er dies auf dem Reparaturformular vermerken. - Unfreie Sendungen
Unfreie Sendungen bei der Zusendung der Kamera zur Reparatur an Kamera-Spezialwerkstatt werden nicht angenommen.
§ 7 Gewährleistung
- Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Kunde Nacherfüllung, kann Kamera-Spezialwerkstatt nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung. - Rechte bei unwesentlichen Mängeln
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessen Minderung des Preises zu. - Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel ist nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu leisten. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt. - Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. - Mitteilung
Sollte der Kunde erkennen, dass die Umverpackung beschädigt bei ihm ankommt bzw. nach Erhalt der Ware eine Beschädigung feststellen, bittet Kamera-Spezialwerkstatt den Kunden darum, dies mitzuteilen. Es besteht jedoch weder eine Pflicht zu einer solchen Mitteilung, noch werden durch eine unterbliebene Mitteilung die Gewährleistungsrechte des Verbrauchers berührt. - Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu. - Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.
§ 8 Haftung
- Haftungsausschluss
Kamera-Spezialwerkstatt sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet Kamera-Spezialwerkstatt im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. - Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von Kamera-Spezialwerkstatt in Dessau vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. - Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. - Verbraucher-Streitschlichtung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertraglicher Verpflichtungen aus Online-Verträgen geschaffen (OS-Plattform). Der Kunde kann die OS-Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Kamera-Spezialwerkstatt ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. - Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.